Allgemeines Strafrecht
Immer wieder erstaunt es selbst den Fachmann, wie weit das allgemeine Strafrecht in das tägliche Leben eingreift.
Immer wieder erstaunt es selbst den Fachmann, wie weit das allgemeine Strafrecht in das tägliche Leben eingreift.
Dies beginnt bei einem aus Unachtsamkeit verschuldeten Verkehrsunfall, bei dem ein Anderer verletzt wird und endet bei einer „flapsigen” Äußerung in einem Internet-Forum, die einem eine Beleidigungsanzeige einbringt. Das „Downloaden” urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Internet kann genauso eine Straftat sein, wie der sprichwörtliche „Streit am Gartenzaun” der zuweilen in Körperverletzungs-, Nötigungs- und Beleidigungsvorwürfen mündet.
Ein fröhlicher Abend auf der Reeperbahn endet nicht selten auf der Polizeiwache, wenn man den falschen Leuten begegnet ist oder sich im alkoholisierten Zustand unkorrekt verhalten hat. Jahrelang hat man zu Silvester mit der alten Schreckschusspistole vom Opa geknallt, jetzt braucht man auf einmal einen „kleinen Waffenschein”. Was wir mit „allgemeines Strafrecht” bezeichnen ist also ein bunter Strauß von Ereignissen.
Die hier beispielhaft geschilderten Fälle sind für einen erfahrenen Strafverteidiger meist „Routine”, während sie für den normalen rechtstreuen Bürger die absolute Ausnahme darstellen. Schon aus Gründen der Waffengleichheit ist es daher sinnvoll, so schnell wie möglich einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten.